Was ist bei Besuchen von Verwandten/Bekannten im Pflegeheim zu beachten?

Während des Besuchs muss in Pflegeheimen eine Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) getragen werden.
Die Besuche dürfen auch in den Bewohner/innenzimmern stattfinden. Die Bewohner/innen können grundsätzlich im selben Umfang Besuch erhalten wie Menschen in ihrem eigenen Zuhause.
Ein aktuelles negatives Testergebnis ist nicht mehr erforderlich.
Weiterhin gelten die allgemeinen Ausnahmen der Maskenpflichten. Eine Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) muss nicht getragen werden von Kindern, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, Personen, die ärztlich bescheinigt aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung, einer ärztlich bescheinigten chronischen Erkrankung oder einer Behinderung keine Atemschutzmaske tragen können, und gehörlosen und schwerhörigen Menschen und Personen, die mit ihnen kommunizieren, sowie ihren Begleitpersonen.

 

Informationen zum Tragen von Atemschutzmasken (FFP2 oder vergleichbar) in Pflegeeinrichtungen

Für besuchende Personen besteht während des Aufenthaltes in der Einrichtung innerhalb aller geschlossenen Räume auf Verkehrsflächen und in Gemeinschaftsräumen (Eingangsbereiche, Flure etc.) eine generelle Verpflichtung zum Tragen einer Atemschutzmaske ohne Ausatemventil (FFP2 oder vergleichbar). Es gelten die allgemeinen Ausnahmen für die Befreiung von Maskenpflichten.

 

Das ganze Jahr über besondere Feste in unserem Hause!

Das ganze Jahr über finden bei uns im Haus diverse Feste und Veranstaltungen statt, zu denen nicht nur unsere Bewohner, sondern auch Angehörige und Gäste herzlich eingeladen sind.

Hierbei wird das Fest von unseren Mitarbeitern liebevoll gestaltet und begleitet, um für Stimmung und Spaß zu sorgen. Vom Frühschoppen zum Jahresbeginn bis zur Silvesterparty mit Feuerwerk zum Jahresabschluss bieten wir zahlreiche unterschiedliche Festveranstaltungen an – da dürfte für jeden Geschmack etwas dabei sein: Brunch, Pfannkuchenessen, Fasching, Frühlings-, Sommer-, Herbst- und Winterfest, Weihnachtsfeiern, Skatrunde, Kinonachmittag und Tanzcafé sind einige davon. Bei einigen Festen haben wir tolle Live-Musiker dabei, die dem Fest eine ganz spezielle Note verleihen und die Bewohner zusätzlich zum Tanzen motivieren.

Veranstaltungen und Jahreszeitenfeste sind Erlebnisse, die Lebensfreude und Gemeinsamkeit spüren lassen und das „Vergangene“ mit dem „Jetzt“ , das Erinnern mit dem „Heute“ verbinden und der Orientierung im Jahresverlauf dienen. Viel Spaß!

 

 

Oktoberfest

 

Weihnachten

 

Fasching

 

Grillfest


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Senioren- und Therapiezentrum
Haus an der Stör
Reichenstraße 30
25524 Itzehoe
Tel.: 04821 - 400 3-0
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